Geschäftsbedingungen für die Anmeldung am digitalen Ferienpass
- Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (bzw. die Schulanfänger des Jahres 2026/27), mit Hauptwohnsitz in PölsOberkurzheim sowie alle Schüler:innen der VS & MS Pöls (Ausnahme siehe Programm).
- Kinder, die sich krank fühlen oder Krankheitssymptome zeigen, dürfen an der Aktion nicht teilnehmen – wir bitten alle Ferienpassinhaber, sich nur dann anzumelden, wenn sie verlässlich teilnehmen können und sich im Verhinderungsfall rechtzeitig abzumelden, damit andere Kinder teilnehmen können.
- Die Eltern sollen bitte ihre Kinder darauf aufmerksam machen, dass sie bei der Gruppe bleiben und den Anweisungen der Begleitperson Folge leisten.
- Bei der Veranstaltung mit witterungsbedingten Ersatzterminen werden Sie im Zweifelsfall gebeten, mit dem jeweiligen Veranstalter Kontakt aufzunehmen.
- Sämtliche Veranstaltungen sind haftpflichtversichert.
- Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung ist die automatische Zustimmung verbunden, dass die von den TeilnehmerInnen gemachten Fotos, Filmaufnahmen in den Social-Media-Kanälen der Gemeinde (Facebook, Gemeinde24App, Gemeindewebsite), Zeitungen sowie den Gemeindenachrichten ohne Vergütungsanspruch genutzt und vom Veranstalter gespeichert werden dürfen.
- Mit der Anmeldung Ihres Kindes/Ihrer Kinder zu einer oder mehreren Ferienpassaktion(en) erklären Sie sich als Erziehungsberechtigter mit den oben angeführten Hinweisen einverstanden und erkennen diese an.